Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)

Die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ist eine deutsche gesetzliche Entschädigungseinrichtung, die den Schutz von Kundeneinlagen und Ansprüchen aus Wertpapiergeschäften bei Insolvenzen von Wertpapierhandelsunternehmen sicherstellt. Die EdW springt ein, wenn ein Wertpapierhandelsunternehmen zahlungsunfähig wird und seine Verpflichtungen gegenüber den Kunden nicht mehr erfüllen kann. Der Entschädigungsanspruch ist auf maximal 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften begrenzt, jedoch maximal 20.000 Euro pro Kunde. Die EdW trägt somit zur Stabilität und zum Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt bei.