Delisting

Delisting bezeichnet die Entfernung von Wertpapieren eines Unternehmens aus dem regulierten Börsenhandel. Dies kann freiwillig durch das Unternehmen selbst oder durch Anordnung der Börsenaufsicht erfolgen, beispielsweise wenn das Unternehmen die Börsenzulassungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt. Nach dem Delisting sind die Aktien nicht mehr an der Börse handelbar, was die Liquidität und die Markttransparenz verringert. Gründe für ein freiwilliges Delisting können Restrukturierungen, Übernahmen oder der Wunsch nach weniger regulatorischen Anforderungen sein.