Bezugsrecht

Das Bezugsrecht ist das Vorrecht der bestehenden Aktionäre einer Aktiengesellschaft, bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien zu einem festgelegten Preis und im Verhältnis zu ihrem bisherigen Anteil zu erwerben. Dieses Recht dient dazu, die Beteiligungsquote der Aktionäre zu schützen und eine Verwässerung ihrer Anteile zu verhindern. Bezugsrechte können gehandelt werden, was den Aktionären die Möglichkeit gibt, ihre Rechte zu verkaufen, wenn sie die neuen Aktien nicht erwerben möchten. Bezugsrechte haben einen eigenen Marktwert und werden oft an der Börse gehandelt.