Bezugsaktien

Bezugsaktien sind neue Aktien, die einem bestehenden Aktionär im Rahmen einer Kapitalerhöhung zum Kauf angeboten werden. Diese Aktien werden zu einem festgelegten Preis und in einem bestimmten Verhältnis zu den bereits gehaltenen Aktien angeboten. Das Bezugsrecht gewährt den Aktionären das Vorrecht, diese neuen Aktien zu erwerben, bevor sie anderen Investoren angeboten werden. Ziel ist es, den bestehenden Aktionären die Möglichkeit zu geben, ihre Beteiligungsquote am Unternehmen aufrechtzuerhalten und eine Verwässerung ihrer Anteile zu verhindern.