Bedingte Kapitalerhöhung

Eine bedingte Kapitalerhöhung ist eine Kapitalmaßnahme, bei der das Grundkapital einer Aktiengesellschaft nur unter bestimmten Bedingungen erhöht wird. Diese Bedingungen können etwa die Ausübung von Bezugsrechten, Wandlungsrechten aus Wandelschuldverschreibungen oder die Ausübung von Aktienoptionen sein. Ziel der bedingten Kapitalerhöhung ist es, dem Unternehmen flexibel Kapital zuführen zu können, beispielsweise zur Finanzierung von Übernahmen oder zur Mitarbeiterbeteiligung. Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch einen Beschluss der Hauptversammlung genehmigt.