Bargründung

Die Bargründung ist eine Form der Gründung einer Gesellschaft, bei der das Stammkapital ausschließlich durch Bareinlagen der Gesellschafter eingebracht wird. Im Gegensatz zur Sachgründung, bei der das Kapital in Form von Sachwerten wie Immobilien oder Maschinen eingebracht wird, erfolgt die Einzahlung bei der Bargründung in Geld. Diese Form der Gründung ist einfacher und weniger aufwendig, da keine Bewertung von Sacheinlagen notwendig ist. Die Bargründung ist die häufigste Methode zur Gründung von Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs.