Atypisch stille Beteiligung

Eine atypisch stille Beteiligung ist eine Form der Unternehmensbeteiligung, bei der der stille Gesellschafter nicht nur am Gewinn und Verlust, sondern auch am Vermögen und an den stillen Reserven des Unternehmens beteiligt ist. Im Gegensatz zur typisch stillen Beteiligung hat der atypisch stille Gesellschafter häufig auch Mitsprache- und Kontrollrechte. Diese Beteiligungsform ermöglicht es Unternehmen, zusätzliches Eigenkapital zu erhalten, ohne neue Aktien ausgeben zu müssen, und bietet den Gesellschaftern steuerliche Vorteile und eine stärkere Einbindung in das Unternehmen.