Altaktionär

Ein Altaktionär ist ein Aktionär, der bereits vor einer Kapitalmaßnahme, wie einer Kapitalerhöhung oder einem Börsengang, Aktien eines Unternehmens besessen hat. Altaktionäre haben oft besondere Rechte, wie Bezugsrechte, die es ihnen ermöglichen, neue Aktien zu einem Vorzugspreis zu erwerben, um ihre prozentuale Beteiligung am Unternehmen aufrechtzuerhalten. Dies dient dem Schutz vor Verwässerung ihrer Anteile und stellt sicher, dass sie weiterhin im gleichen Maße am Unternehmenserfolg partizipieren können.